Um auch einmal ein bescheidenes Wort zum diesjährigen Sommerlochthema "Knabenbeschneidung" loszuwerden ... bemerkenswert an der internationalen und mit vielerlei überraschenden Argumenten geführten Diskussion ist die Tatsache, dass es dabei gar nicht um Religionsausübung, Religionsfreiheit, gar (wie es immer wieder dumm dahertönt) "das Recht auf religiöse Erziehung" geht. Das alles hat mit dem physischen Schnitt ja überhaupt nichts zu tun, und daran rüttelt ja auch niemand (man bemerke die Hysterie darin!). — Es geht dabei um nichts anderes, als um eine gewaltsame und unumkehrbare Markierung von Menschen als zu einer Gemeinschaft zugehörig. Der Schnitt bedeutet "Du bist einer von uns, und du bleibst es auch, du kommst von uns nicht los, so lange du lebst und was immer du tust", genau übrigens wie die christliche Taufe, die ja ein um nichts geringeres Brandzeichen ist, obwohl sie auf sichtbare Körperverletzungen verzichtet. Die Markierung ist ein Sachverhalt, der im Zeitalter wachsender Beliebigkeit und Austauschbarkeit von Denkmodellen und Lebensauffassungen immer wichtiger wird, jedenfalls für Proponenten von Gruppierungen mit wachsenden Selbstzweifeln, Proponenten des Kleingeistes. Der Einzelne selbst soll wissen, wohin er gehört, und zwar selbst dann noch, falls er alles vergisst, falls ihm alles egal wird, sogar falls er sich aktiv lossagen sollte. Diese Lossagung kann ja ohnehin beim besten Willen nicht ernstgemeint sein ...
Wenn es tatsächlich in dieser Diskussion um Recht ginge (ich sag's gleich im Konjunktiv), dann müsste genaugenommen und zwar im gleichen Atemzuge mit der Religionsfreiheit auch ein Recht auf Freiheit von religiöser Vereinnahmung diskutiert werden, und zwar vom Tage der Geburt an bis zum Tag der Volljährigkeit. Das schlösse den Schnitt, die Taufe u.ä. selbstverständlich mit ein. — Ein beachtlicher philosophischer Spagat! Genau wie man, abstrakt gesprochen, dem Einzelnen seine ganz individuellen Irrationalitäten zugesteht, und diesen Akt als einen wichtigen gesellschaftlichen Wert betrachtet, der heute in keiner Verfassung fehlt, so müsste man eigentlich einem Kind auch das Recht auf Freiheit von genau diesen elterlichen Irrationalitäten zugestehen - es wird nämlich sonst später bei der Findung seiner eigenen ganz beträchtlich eingeschränkt. — Aber zugegeben, wer wollte ein solches Recht formulieren? Und durchsetzen? Eltern befänden sich fortwährend im Zweifel, sie würden Täter und Opfer in einem. Es würde bei ihnen eine individuelle Stärke voraussetzen, die kaum einer besitzt ... den eigenen Kindern nicht sein Höchstes und Wertvollstes vermitteln ... wie denn? (In der Tat wäre schon viel gewonnen, wenn wenigstens der scheinheilige, ritualisierte (d.h. inhaltsleere) und durch Staat und Schule geförderte kirchliche Herdendruck auf die Eltern abgeschafft würde.)
Wenn es heute um richterliche Anordnungen, Gesetze und Strafmasse geht, so wird zu bedenken sein, dass alles, was letztendlich auf Verbote hinausläuft, sogleich in die Illegalität führt und damit den Opfern nicht dient.
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